Eine OHG (offene Handelsgesellschaft) und eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) sind keine juristischen Personen sondern teilrechtsfähige Organisationen. Aber auch von den sollten wir keine Spenden annehmen.
Daher die Umformulierung, dass Spenden nur von natürlichen Personen angenommen werden dürfen.
Antrag: | Finanzordnung |
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Antragsteller*in: | Guido Drehsen |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 08.09.2023, 06:08 |
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